
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker bereits vor dem Einordnen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren.
Ihr dürft nicht blinken, wenn ihr in einen Kreisverkehr einfahrt. Beim Verlassen seid ihr dagegen dazu verpflichtet. Wir empfehlen, rechtzeitig vor der Ausfahrt zu blinken. So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren, wodurch der Verkehrsfluss verbessert wird.…
Bild-, Text- und Video-Quelle: youtube.com (User: ADAC)
Nutzungsrecht: Schunck.info darf den Film nach geltendem Recht von der PlattFür mehr Klimaschutz: Die Minister haben das Verbot von Ölheizungen auf den Weg gebracht. Es ist Teil des Klimaschutzpaketes, mit dem die Bundesregierung dafür sorgen will, dass Deutschland nationale und international verpflichtende Klimaziele für 2030 doch noch erreicht. form youtube.com und / oder vimeo.com einbetten. Für die Einhaltung der Rechtmäßigkeit zur Veröffentlichung dieses Films, ist auschließlich der Nutzer (wo der Film eingstellt wurde) verantwortlich. Schunck.info übernimmt deshalb keine Haftung.
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