Lärm im Wintergarten: Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung

02.11.2021 dauer

Wer einen ungenehmigten, noch nicht einmal genehmigungsfähigen Wintergarten als Wohnraum nutzt, der kann nicht darauf bestehen, dass ihm Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Flughafenbau finanziert werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 6 A 4.20)

Der Fall: Ein Anwohner des Großflughafens BER beanspruchte Schallschutz für seinen fast 25 Jahre alten Wintergarten. Der Raum werde von seiner Familie zu Wohnzwecken genutzt, argumentierte er. Das Anwesen liege innerhalb des für den Flughafen festgesetzten Tag- und Nachtschutzgebietes. Doch die Behörden verweigerten die Unterstützung mit der Begründung, weder sei der Wintergarten genehmigt noch könne er unter gegebenen Umständen genehmigt werden. Unter anderem verwiesen sie darauf, dass die Dachhaut dieses Anbaus nur aus einem vergleichsweise dünnen, lichtdurchlässigem Kunststoff bestehe, was den Brandschutzanforderungen nicht gerecht werde.

Das Urteil: Nach zutreffender Einschätzung der Behörden handle es sich hier „nicht um einen schützenswerten Wohnraum im Sinne der Schallschutzauflage“, entschied der zuständige Richter. Von einer genehmigten Nutzung zu Wohnzwecken könne nicht die Rede sein, es handle sich um einen Raum, „der baulich und funktionell von dem Wohnhaus abgetrennt ist und somit einer eigenständigen Nutzung dient“.

Text-Quelle: ots (Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen)
Bild-Quelle: ots (Tomicek / LBS) -12/24-


501
16.06.2019 dauer Previous post Usbekistan – Land an der Seidenstraße
21.11.2017 dauer Next post Rom in 150 Sekunden
369

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung