Häuser rückten näher: Schweinehalter befürchtete Einschränkungen für den Betrieb

10.01.2023 dauer

Die Situation wurde vor Gericht schon Tausend Mal durchgespielt: Nachbarn gehen gegen einen schon länger ansässigen Gewerbebetrieb vor, weil sie dessen Geruchs- oder Geräuschimmissionen als störend empfinden. Ein Schweinehalter aus Niedersachsen wollte deswegen den Spieß umdrehen: Er klagte gegen eine bereits erteilte Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses.

Die Situation wurde vor Gericht schon Tausend Mal durchgespielt: Nachbarn gehen gegen einen schon länger ansässigen Gewerbebetrieb vor, weil sie dessen Geruchs- oder Geräuschimmissionen als störend empfinden. Ein Schweinehalter aus Niedersachsen wollte deswegen den Spieß umdrehen: Er klagte gegen eine bereits erteilte Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses. Dadurch könne sein landwirtschaftlicher Betrieb in Zukunft spürbare Beschränkungen erfahren – nämlich dann, wenn jemand vor Gericht klage. Die Justiz teilte diese Befürchtungen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht. Der Neubau sei nicht mit der Begründung möglicher späterer Beschwerden zu verhindern. Die Immissionen der Schweinezucht lägen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Werten, den Nachbarn sei das zuzumuten. Zudem hätten insbesondere die hinzukommenden Nachbarn bereits unter den Bedingungen der Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes gebaut.

(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Aktenzeichen 1 ME 48/22)

Text-Quelle: ots (Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen)
Bild-Quelle: ots (Tomicek / LBS) -12/24-


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