Bund der Steuerzahler kritisiert Familienzuschlag für Beamte: „Besonders teure Lösung in NRW“

27.01.21 bis 30.01.24

Der geänderte Familienzuschlag für Beamte in NRW sorgt weiter für Diskussionen. Markus Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler sagte der in Bielefeld erscheinenden „Neuen Westfälischen“ (Samstagausgabe): „Uns drängt sich der Verdacht auf, dass in NRW eine besonders teure Lösung gesucht wurde.“ So hätte es etwa Abstufungen in höheren Besoldungsgruppen geben können, anstatt ohnehin privilegierteren Gruppen den vollen Zuschlag zu gewähren. Andere Bundesländer hätten bessere Lösungen gefunden.

Nötig geworden war die zum 1. Januar 2022 beschlossene Neuregelung aufgrund von zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte unter anderem festgestellt, dass die Höhe der Bezüge in der untersten Besoldungsgruppe der Beamten mindestens 15 Prozent über dem Sozialhilfeniveau liegen muss. Laut Finanzministerium NRW hat der Zuschlag den Landeshaushalt 2022 mit rund 445 Millionen Euro zusätzlich belastet.

Roland Staude, Vorsitzender des Gewerkschaftsbundes DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion, hält dagegen, dass das Abstandsgebot bei der Besoldung nicht nur zur Grundsicherung, sondern auch „zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen untereinander“ gelte. Dies bilde die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter ab und sei gleichzeitig ein Anreiz für hoch qualifizierte Bewerber. Allein in der Landesverwaltung NRW gebe es über 24.000 unbesetzte Stellen. Daher brauche es keine Neiddebatte, so Staude gegenüber der „Neuen Westfälischen“.

Um eine Neiddebatte gehe es nicht, betont Berkenkopf. Vielmehr müsse das Gesamtsystem vor dem Hintergrund künftiger Pensionszahlungen finanzierbar bleiben. Weil das Land nicht genügend Rücklagen dafür bilde, seien diese per se „versteckte Schulden“. Da der Personalapparat insgesamt zu groß sei, „ist schon in wenigen Jahren damit zu rechnen, dass die Pensionen die künftigen Haushalte massiv einschränken werden“, sagt Berkenkopf.

Text-Quelle: ots (Neue Westfälische)
Bild-Quelle: ots (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH/VLH)

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