Eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich. Sie sollte für den Notfall auch medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte organisatorisch und finanziell abdecken. Darüber hinaus ist es wichtig, eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um sich gegen unerwartete Kosten abzusichern.
1. Für Menschen mit Vorerkrankungen ist dringend zu empfehlen, vor einer Kreuzfahrt mit einem Arzt – am geeignetsten ist der Hausarzt – zu sprechen und zu prüfen, ob das Reisen auf Kreuzfahrtschiffen für die individuelle Gesundheit und medizinischen Bedürfnisse geeignet ist.
2. Medikamente und Notfallausstattung mit an Bord nehmen Passagiere sollten ihre eigenen Medikamente und eine Reiseapotheke mitnehmen. Dies kann bei individuellen Vorerkrankungen, aber auch bei kleineren Beschwerden helfen und die Zeit bis zur professionellen medizinischen Versorgung überbrücken.
3. Rechtzeitiger Abschluss von Versicherungen Vor der Reise sollte eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Kosten für Behandlung von Erkrankungen und Notfällen an Bord und in ausländischen Krankenhäusern ab und organisiert einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus in der Heimat. Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung schützen vor unerwarteten Kosten, wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss.
Wenn eine Ausschiffung notwendig wird (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schwere Traumata) oder Infektionskrankheiten (z.B. Covid, Novo-Virus) kümmert sich der Schiffsarzt. Durch die Ausschiffung kann es zu Verzögerungen bei der Behandlung kommen, da zunächst die Evakuierung organisiert und durchgeführt werden muss, bevor der Patient die notwendige medizinische Versorgung an Land erhalten kann. Bei Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt, Schlaganfall, Sepsis etc. können Verzögerungen bei der Behandlung potenziell schwerwiegende Folgen haben.
Leistungsorganisationen wie z.B. der ADAC Ambulanz-Service können nach Ankunft an Land, bzw. sobald der Patient in einem Krankenhaus am Festland angekommen ist, die weiterführende Betreuung übernehmen. Entweder mit telefonischer Betreuung oder ggf. einem ärztlich vertretbaren Rücktransport in ein Krankenhaus am Heimatort.
Bild- und Text-Quelle: ots (Neue Westfälische) -0726-