Berlin und NRW lehnen Polizeikostenbeteiligung für Fußballvereine ab

15.01.25 bis 30.01.26

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, Fußballvereinen die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen teilweise in Rechnung zu stellen. Damit könnten nun weitere Länder dem Beispiel Bremens folgen. Das hat bereits 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von Profifußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei erhöhten Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen entstehen. Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen, sowie Berlins Innensenatorin Iris Spranger lehnen eine solche Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt jedoch an.


Bild-, Text-und Video-Quelle: youtube.com (User: Zeit online)

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