In der Nacht von Sonntag auf Montag (17.11.2025) hat die Polizei in Bochum einem zwölfjährigen Mädchen in den Bauch geschossen. Das Kind liegt auf der Intensivstation, der Zustand ist laut Polizei kritisch, aber stabil.
Die zuständige Polizei Essen hat am Dienstag (18.11.2025) neue Details zum Fall bekanntgegeben: Zuerst musste die Mutter des Mädchens fixiert werden, weil diese der Bochumer Polizei den Zutritt zur Wohnung verweigerte.
In der Zeit habe sich das Mädchen „zwei große Küchenmesser genommen und ist damit auf die Kollegen losgegangen“, sagte Matthias Werk, Sprecher der Polizei Essen.
Um einen Angriff mit dem Messer abzuwehren, setzte einer der Bochumer Polizisten einen Taser ein. Gleichzeitig hat ein anderer Polizist auf das Mädchen geschossen, heißt es von der Polizei Essen. Der Schuss traf sie im Bauch.
Prof. Dr. Rafael Behr, Polizeiwissenschaftler von der Akademie der Polizei Hamburg, weist darauf hin, dass Notwehr gegenüber Kindern an andere Voraussetzungen gebunden sei, als Notwehr gegenüber ebenbürtigen Erwachsenen. Auf Kinder dürfe nach dem Polizeigesetz nicht geschossen werden.
Inwiefern andere Maßnahmen möglich gewesen wären, gehe laut Behr aus der aktuellen Polizeimeldung noch nicht hervor. Das müsse nun untersucht werden. Die Ermittlungen zum Fall in Bochum dauern an.
Das zwölfjährige gehörlose Mädchen war am Sonntag aus seiner Wohngruppe in Münster entlaufen. Die Polizei hatte nach dem als vermisst gemeldeten Mädchen gesucht, weil es bereits seit mehreren Stunden seine lebenswichtigen Medikamente nicht mehr eingenommen hatte.
Das Mädchen durfte sich eigentlich nicht bei der Mutter aufhalten: Der Mutter soll das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen entzogen worden sein, wie die Polizei Essen mitteilte.
Bild-, Text-und Video-Quelle: youtube.com (User: WDR aktuell)
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