Der Chemiekonzern Bayer hat im milliardenschweren US-Rechtsstreit um mutmaßliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat einen entscheidenden Sieg vor dem Obersten Gerichtshof der USA errungen. Die Richter:innen urteilten, dass Bayer nicht wegen angeblich fehlender Krebs-Warnhinweise auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden kann.
Das Oberste Gericht berief sich darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen vorgeschrieben seien – damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Vielen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden.
Bayer hatte den Fall des Klägers John Durnell für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof ausgewählt, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Der Fall war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen damals zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu.
Bayer argumentierte, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche „basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben“.
Bild-, Text-und Video-Quelle: youtube.com (User: tagesschau)
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