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Mainz – Zunächst kontrollieren Beamte am 28.06.2026 um 04:08 Uhr einen 35 Jährigen Mann, welcher in der Großen Langgasse einen E-Scooter ohne Versicherungkennzeichen führt. Im Rahmen der Kontrolle fällt den Beamten Alkoholgeruch auf. Darauf angesprochen bestätigt der Fahrer des E-Scooters Alkohol getrunken zu haben. Einen Vor-Ort-Alkoholtest möchte er nicht machen. Ihm wird auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Auf den Fahrer kommen nun Anzeigen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss und des Fahrens ohne Versicherungsschutz zu. Hierbei ist zu beachten, dass für Fahrer eines E-Scooters die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für einen PKW-Fahrer gelten. Der E-Scooter wird zur Verhinderung weiterer Straftaten präventiv sichergestellt. Der Beschuldigte kann diesen zurückerhalten, wenn er eine gültige Versicherung nachweist.
Keine 25 Minuten später, um 04:30 Uhr, kontrolliert eine weitere Streife der PI Mainz 1 einen Motorrollerfahrer in der Holzhofstraße, welcher seinen Motoroller auffällig unsicher führt. Auch hier kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest erzielt einen Wert von 1,43 Promille. Auch diesem Fahrer wird auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Auch ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Der 18-Jährige Führerscheinneuling zeigt sich reumütig.
Text-Quelle: ots (Polizei Mainz)
