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Stavenhagen – Am Donnerstag, den 02.07.2026 gegen 16:35 Uhr, befuhr die 52-jährige Deutsche mit ihrem PKW die Warener Straße aus Richtung Jürgenstorf. Hinter ihr fuhr der 45-jährige Deutsche mit seinem PKW. An der Einmündung zur B 104 musste die 52-Jährige verkehrsbedingt halten, was der 45-Jährige übersah und auf den vorderen PKW auffuhr. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 5.000,- EUR, zu Personenschäden kam es nicht.
Bei der Unfallaufnahme fiel den Beamten des Polizeireviers Malchin beim Unfallverursacher Alkoholgeruch auf. Eine durchgeführte Messung ergab einen Wert von 3,26 Promille. Dem 45-Jährigen wurde im Krankenhaus zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein in der Folge sichergestellt. Die Kriminalpolizei übernimmt die weiteren Ermittlungen zum Verdacht der Gefährdung im Straßenverkehr.
Text-Quelle: ots (Polizei Neubrandenburg)
Bild-Quelle: ots (Polizei Mettmann)
