Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das Urteil im Prozess gegen drei Männer gefällt, denen die Bundesanwaltschaft Agententätigkeit für Russland vorgeworfen hatte. Ein 30-Jähriger wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Zwei Mitangeklagte sprach das Gericht frei. Nach Überzeugung des Gerichts soll der Verurteilte GPS-Tracker für geplante Sabotageaktionen auf Transportwege organisiert haben. Die Anklage ging davon aus, dass später Brandsätze in Paketen zum Einsatz kommen sollten. Dazu kam es jedoch nicht, weil die Ermittlungsbehörden frühzeitig eingriffen.
Bild-, Text-und Video-Quelle: youtube.com (User: welt)
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