.
Die Bundesanwaltschaft hat gestern (10. September 2026) ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Daniel V. eingeleitet und die bislang von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie den Staatsanwaltschaften Cottbus und Köln geführten Ermittlungsverfahren übernommen.
Es besteht der Verdacht der versuchten und vollendeten verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie der versuchten und vollendeten Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt vorgeworfen:
Daniel V. platzierte zu noch nicht genau bestimmbaren Zeitpunkten unter Hochspannungsleitungen in der Nähe von Umspannwerken in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen diverse Silvesterraketen oder ähnliche Gegenstände, die mit Zündern, Zeitschaltern und Drähten verbunden waren. Die Vorrichtungen sollten zu voreingestellten Zeiten in Richtung der Hochspannungsleitungen geschossen werden, um Kurzschlüsse auszulösen. Im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack (Brandenburg) und Bergheim-Rheidt (Nordrhein-Westfalen) kam es am 1. September 2026 tatsächlich zu Kurzschlüssen, sodass eine vorübergehende Notabschaltung der Leitungen erforderlich war. In Bergheim-Rheidt mussten zwei nahegelegene Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Zudem war die Stromversorgung in einem angrenzenden Ort zeitweilig beeinträchtigt.
Die Übernahme der Ermittlungen erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2, § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG). Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten erfolgten länderübergreifend und zielten mutmaßlich auf die Verursachung großflächiger Stromausfälle. Dies war geeignet, in der Bevölkerung das Zutrauen in den Schutz der kritischen Infrastruktur zu schwächen und damit schädlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu nehmen.
Daniel V. wurde am 8. September 2026 festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Cottbus. Zur Anpassung des Haftbefehls wird eine Vorführung vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erfolgen.
Mit den polizeilichen Ermittlungen ist federführend das Bundeskriminalamt beauftragt.
Text-Quelle: ots (Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA))
